Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte angekündigt, ab Januar 2022 die Nutzung von Facebook Fanpages durch die Bundesbehörden zu prüfen. Gespräche mit dem BPA und Facebook führten jedoch zu keiner Lösung der datenschutzrechtlichen Probleme. Das Bundespresseamt (BPA) betreibt die Fanpage "Bundesregierung" beim sozialen Netzwerk Facebook des US-Unternehmens Meta. Der BfDI hält den datenschutzkonformen Betrieb von Fanpages aktuell für nicht möglich. Diese Auffassung wurde zuletzt erneut durch ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz belegt.
Facebook Fanpage des Bundespresseamts
Grundsätzlich versucht der BfDI datenschutzrechtliche Herausforderungen bei zu beaufsichtigenden Stellen zunächst durch Beratung im Vorfeld zu lösen, zum Beispiel im Rahmen einer Konsultation nach Art. 36 DSGVO. In einigen Fällen kann es allerdings zu einem förmlichen Aufsichtsverfahren kommen. Bevor in einem solchen Verfahren über eine Aufsichtsmassnahme entschieden wird, wird die beaufsichtigte Stelle zunächst angehört. Dazu wird sie mit einem förmlichen Anhörungsschreiben aufgefordert, zu einem bestimmten Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Quelle: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07_Anhoerung-BPA.html