Dämpfer für die Tracking Industrie?

  Ralf Hersel   Lesezeit: 4 Minuten

Das Tracking-Branchengremium IAB Europe hat mitgeteilt, dass es gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstossen hat und seine von Google und anderen Technologieunternehmen verwendeten "Zustimmungs"-Pop-ups rechtswidrig sind.

dämpfer für die tracking industrie?

Google und die gesamte Tracking-Branche stützen sich auf das Zustimmungssystem des IAB Europe, das nun als rechtswidrig eingestuft wurde.

"Wir haben gewonnen. Es wurde festgestellt, dass die Online-Werbebranche und ihr Branchenverband IAB Europe hunderte Millionen Europäer ihrer Grundrechte beraubt haben", so frohlockt das Irish Council for Civil Liberties.


Das IAB Europe hat die irreführenden "Zustimmungs"-Pop-ups entwickelt, die auf fast allen (über 80 %) europäischen Websites und Apps zu finden sind. Dieses System ist als "Transparency & Consent Framework" (TCF) des IAB Europe bekannt. Diese Pop-ups geben vor, den Nutzern die Kontrolle darüber zu geben, wie ihre Daten von der Online-Werbebranche verwendet werden. In Wirklichkeit ist es aber egal, was die Leute anklicken.

Seit fast vier Jahren belästigen Websites und Apps die Europäer mit diesem "Zustimmungs"-Spam. Wie das ICCL schreibt, zeigen ihre Beweise, dass der IAB Europe schon vor der Einführung des Zustimmungssystems wusste, dass herkömmliche Tracking-basierte Werbung mit der DSGVO nicht vereinbar ist.

Dies liege daran, dass das primäre Tracking-basierte Anzeigensystem, genannt "Real-Time Bidding" (RTB), das Verhalten und die realen Standorte von Internetnutzern milliardenfach am Tag an Tausende von Unternehmen sendet. RTB ist die grösste Datenpanne, die je verzeichnet wurde. Es gibt keine Möglichkeit, Daten in diesem freien Spiel zu schützen, so das ICCL.

In einem Verfahren, das von einer Gruppe von Beschwerdeführern eingeleitet wurde, die vom Irish Council for Civil Liberties koordiniert wird, steht die belgische Datenschutzbehörde kurz vor der Verabschiedung eines Entscheidungsentwurfs, in dem festgestellt wird, dass das "Zustimmungs"-Pop-up-System des IAB Europe gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstösst, und damit deren Argumente bestätigt werden.

Im Einzelnen:

  • Der Identifizierungscode, der über eine Person erstellt wird, basierend darauf, welche Apps sie nutzt und welche Websites sie besucht, und was sie in Zustimmungs-Popups anklickt, ist als "personenbezogene Daten" zu betrachten und somit durch das europäische Datenschutzrecht geschützt. IAB Europe versuchte, dies zu bestreiten.
  • IAB Europe ist als "für die Verarbeitung Verantwortlicher" anzusehen und trägt somit die Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer. IAB Europe versuchte, jegliche Verantwortung für den Schutz der Daten von Personen zu bestreiten.
  • IAB Europe ist gemeinsam mit Tausenden von Online-Werbefirmen verantwortlich und haftbar, wenn personenbezogene Daten in den RTB-Daten-Wildwuchs eingespeist werden. IAB Europe hatte versucht, dies zu leugnen.
  • Darüber hinaus verstösst das "Zustimmungs"-Pop-up-System von IAB Europe gegen die Datenschutz-Grundverordnung und ist somit illegal.

Zu der Gruppe von Beschwerdeführern aus ganz Europa gehören: Panoptykon Foundation (Polen), Stichting Bits of Freedom (Niederlande), Ligue des Droits Humains (Belgien), Dr. Jef Ausloos, Dr. Pierre Dewitte, und Dr. Johnny Ryan. Dies war ein langwieriger Prozess. Das belgische Verfahren baut auf der Kampagne zur Beendigung der riesigen Datenpanne im Herzen der Online-Werbung auf, die Dr. Johnny Ryan (von ICCL) im Jahr 2018 initiiert hat.

"Google und die gesamte Tracking-Branche stützen sich auf das Einwilligungssystem des IAB Europe, das sich nun als illegal erweisen wird", sagte Dr. Johnny Ryan vom ICCL. "IAB Europe" hat ein gefälschtes Einwilligungssystem geschaffen, das jeden Tag mit Spam überschüttet und keinen anderen Zweck erfüllt, als der massiven Datenpanne im Herzen der Online-Werbung einen dünnen rechtlichen Deckmantel zu geben. Wir hoffen, dass die Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde die Online-Werbebranche endlich zu Reformen zwingen wird", sagt das ICCL.

Bei der Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde handelt es sich um einen Entscheidungsentwurf im Rahmen des "One-Stop-Shop"-Mechanismus der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird nun mit einigen anderen europäischen Datenschutzbehörden geteilt, damit er fertiggestellt und durchgesetzt werden kann.

Quelle: https://www.iccl.ie/news/online-consent-pop-ups-used-by-google-and-other-tech-firms-declared-illegal/

Tags

IAB, ICCL, Europe, Daten, Online-Werbebranche, Dr, Tracking

Es wurden noch keine Kommentare verfasst, sei der erste!