EU-Datengesetz: Massnahmen für eine faire Datenwirtschaft

  Ralf Hersel   Lesezeit: 3 Minuten  🗪 2 Kommentare

Der Gesetzesvorschlag regelt die Verwendung von Daten. Ziel ist, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern.

eu-datengesetz: massnahmen für eine faire datenwirtschaft

Gestern legte die EU-Kommission einen Vorschlag für neue Vorschriften darüber vor, wer die in den Wirtschaftssektoren in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Das Datengesetz soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen.



Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte:

„Wir wollen Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat. Dies ist ein zentraler Digitalgrundsatz, der zur Schaffung einer robusten und fairen datengesteuerten Wirtschaft beitragen und Leitsatz für den digitalen Wandel bis 2030 sein wird.“


Der Vorschlag für das Datengesetz beinhaltet:

  • Massnahmen, damit Nutzer Zugang zu den von ihren vernetzten Geräten erzeugten Daten haben, die häufig ausschliesslich von Herstellern gesammelt werden, und diese Daten an Dritte weitergeben können, die anschliessende Dienste oder andere datengesteuerte innovative Dienste anbieten. Es bietet nach wie vor Anreize für Hersteller, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, weil es ihnen ermöglicht, die durch die Datenweitergabe entstehenden Kosten zu decken, und gleichzeitig ausschliesst, dass die von ihnen bereitgestellten Daten verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten.
  • Massnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen Verhandlungsmacht für KMU durch Verhinderung von Ungleichgewichten in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung. Das Datengesetz schützt KMU vor missbräuchlichen Vertragsklauseln, die von einer Vertragspartei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden. Die Kommission wird auch Mustervertragsbedingungen entwickeln, um KMU dabei zu helfen, faire Verträge über die gemeinsame Datennutzung abzufassen und auszuhandeln.
  • Mittel für Behörden für den Zugang zu und die Nutzung von Daten im Besitz des Privatsektors, die unter besonderen Umständen und vor allem bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden benötigt werden oder aber zur Wahrnehmung eines rechtlichen Mandats, sofern Daten nicht anderweitig verfügbar sind. Der Datenzugang ist erforderlich, damit rasch und sicher reagiert werden kann und Unternehmen dabei möglichst wenig belastet werden.
  • Neue Vorschriften, damit Kunden effektiv wechseln können zwischen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten, und führt Schutzmassnahmen gegen unrechtmässige Datenübermittlungen ein.

Verbraucher und Unternehmen sollen Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten haben und diese für anschliessende Dienste und Dienste mit Zusatznutzen wie vorausschauende Wartung verwenden können. Dank zusätzlicher Informationen sollen Verbraucher und Nutzer wie landwirtschaftliche Betriebe, Fluggesellschaften und Bauunternehmen bessere Entscheidungen treffen können und z. B. hochwertigere oder nachhaltigere Produkte und Dienste erwerben und damit zu den Zielen des Grünen Deals beitragen.

Zur Unterstützung der europäischen Datenstrategie hat die Kommission gestern auch einen Überblick über die gemeinsamen europäischen Datenräume vorgelegt, die gegenwärtig in verschiedenen Sektoren und Bereichen entwickelt werden.

Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

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Daten, Datengesetz, KMU, Dienste, Zugang, Verbraucher, Kommission, Dienst, EU

Grauzone
Geschrieben von Grauzone am 24. Februar 2022 um 11:31

Leider gelten alle schönen Datenschutz-Gesetze der EU in der Schweiz nicht. Da werden Daten gesammelt wie wild z. B. Android Apps von Krankenkassen usw.

UbIx
Geschrieben von UbIx am 28. Februar 2022 um 10:03

Ja, aber leider haben es die Anbieter von SW und Cloud-Lösungen nicht verstanden. Es reicht für eine europäische smartwatch eben meiner Meinung nicht sich die rechte zum Datentransfer über den Atlantik abnicken zu lasen oder man bekommt nur eine Uhr ohne smart Funktionen.