Ausweiszwang im Internet

  Ralf Hersel   Lesezeit: 4 Minuten  🗪 2 Kommentare

Durch das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele, soll in der Schweiz die Ausweiskontrolle im Internet eingeführt werden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

ausweiszwang im internet

In den vergangenen Tagen erregte ein Blog-Post des netzpolitischen Magazins dnip aus der Schweiz Aufmerksamkeit, in dem Adrienne Fichter einen Gesetzentwurf kritisiert, der bislang weitgehend unter dem Radar flog. Es handelt sich dabei um das "Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele". Der Zweck des Schweizer Gesetzes lautet: "Mit diesem Gesetz sollen Minderjährige vor Inhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können." So weit, so nachvollziehbar, wird doch damit anscheinend nur die bestehende Alterbeschränkung aus der realen Welt ins Internet gehievt.

Bildquelle: DALL-E

Die Piratenpartei, der CCC in der Schweiz und weitere Schweizer Organisationen haben gegen diesen Gesetzentwurf das Referendum ergriffen und sammeln jetzt fleissig Stimmen von Wahlberechtigten ein. Die Argumente des Referendumskomitees lauten:

  1. Auf YouTube, Twitch oder Pornhub, auf sämtlichen Videoplattformen, soll eine Altersverifikation eingeführt werden. Dies ist der Startschuss zum Ausweiszwang im Internet – alles, was du dir ansiehst, wird damit nachvollziehbar, dein Grundrecht auf Privatsphäre wird erneut ignoriert.

  2. Sämtliche Daten, die du zur Altersverifikation angeben musst, darf der Anbieter weiterverwenden. Datenkraken wie Google oder Facebook freuen sich, dich noch besser kennenzulernen!

  3. Die Idee wäre gewesen, mit diesem Gesetz Minderjährige bspw. vor Pornografie zu schützen. Doch das funktioniert nicht so einfach, denn: Bilder dürfen weiterhin angeschaut werden. Videos können über P2P-Plattformen oder Chats wie WhatsApp, Telegram weiterhin problemlos ausgetauscht werden. Redaktionelle Plattformen und Werbefilme fallen nicht unters Gesetz. Also liefert das Gesetz trotz vieler Paragrafen Null Mehrwert.

  4. In der Konsequenz des Gesetzestextes müssen zur Durchsetzung Netzsperren eingesetzt werden. Dies ist ein tiefgehender Eingriff in die Architektur des Internets mit potenziell grossen Konsequenzen. Ein solches Vorgehen wurde zuvor auch von Bundesrat und Parlament für politisch und gesellschaftlich inakzeptabel befunden.

  5. Wie immer, Geolocation-IP oder Netzsperren lassen sich in 30 Sekunden umgehen, gerade auch von Jugendlichen, die geschützt werden sollen. Zum besseren Schutz der Privatsphäre empfehlen wir generell die Nutzung eines VPN, damit wäre man davon auch nicht betroffen.

Wie üblich bei Referenden in der Schweiz werden die Argumente plakativ und drastisch vorgetragen. Daher empfehle ich die Lektüre des Artikels bei dnip, der den Sachverhalt ausführlich und differenziert darstellt. Hier ist der entscheidende Satz:

Die Schweizer Variante verlangt eine pauschale Altersverifikation VOR DER ERSTMALIGEN Nutzung von Netflix und Youtube und damit auch von allen User:innen, die diese Dienste nutzen und sich anmelden sollen. Um allfällige Minderjährigkeit von jemandem festzustellen, müssen somit alle User:innen ihre Identität ausweisen.

Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2023 ab. Wer in der Schweiz stimmberechtigt ist, und mit dem Gesetzentwurf nicht einverstanden ist, sollte sich mit der Unterzeichnung des Referendums beeilen. Das ist in zwei Minuten erledigt; die Seite des Referendumskomitees erklärt, wie es geht. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit ist es wichtig, den Unterschriftenbogen auszudrucken, zu ergänzen, zu unterschreiben und direkt bei seiner Gemeinde portofrei in den Briefkasten zu werfen.

Quellen:

Tags

Ausweiskontrolle, Jugendschutz, Referendum, Schweiz

Kater
Geschrieben von Kater am 10. Januar 2023 um 16:56

Ein deutsches Forum das ich früher mal regelmäßig besucht habe hatte zwischenzeitlich eine Altersverifikation per Ausweisnummer eingeführt. Man musste mindestens 18* Jahre alt sein, registriert, eingeloggt und die Altersverifikation durchgeführt haben um deren Inhalte auch Tagsüber (06-22:59) sehen zu können.

(*) wer wollte, konnte auch einen per Suchmaschine auffindbaren Generator für die Ausweisnummer verwenden....

Die oben genannten Beschränkungen wurden wieder aufgegeben.

Zu YOUTUBE:

Die haben jetzt schon Videos (zb. manche Dokus) die ab 18 sind, um diese sehen zu können wurde von mir verlangt mich mit meiner Kreditkarte oder einem Photo wo ich mit meinem Ausweis zu sehen bin, als volljährig zu Verifizieren. PS: ich habe für gewöhnlich eine Österreichische IP.

UbIx
Geschrieben von UbIx am 11. Januar 2023 um 06:55

Unterschrift macht vermutlich nur für in der Schweiz wohnende Sinn.