Digital Markets Act

  Ralf Hersel   Lesezeit: 4 Minuten

EU-Regeln sollen fairen Wettbewerb und mehr Auswahl für Nutzer sicherstellen.

digital markets act

Am Donnerstagabend einigten sich die Verhandlungsführer von Parlament und Rat auf neue EU-Vorschriften zur Begrenzung der Marktmacht grosser Online-Plattformen. Der Rechtsakt über digitale Märkte (DMA) wird bestimmte Praktiken grosser Plattformen, die als "Gatekeeper" fungieren, auf eine schwarze Liste setzen und die Kommission in die Lage versetzen, Marktuntersuchungen durchzuführen und nicht konformes Verhalten zu sanktionieren.


Der Text, auf den sich die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates vorläufig geeinigt haben, zielt auf grosse Unternehmen ab, die sogenannte "Kernplattformdienste" anbieten, die besonders anfällig für unlautere Geschäftspraktiken sind, wie soziale Netzwerke oder Suchmaschinen, und die eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro oder einen Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro haben. Um als "Gatekeeper" bezeichnet zu werden, müssen diese Unternehmen auch bestimmte Dienste wie Browser, Messenger oder soziale Medien anbieten, die mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer in der EU und 10 000 jährliche geschäftliche Nutzer haben.


Während eines fast achtstündigen Trilogs (Dreiergespräche zwischen Parlament, Rat und Kommission) einigten sich die EU-Gesetzgeber darauf, dass die grössten Messaging-Dienste (wie Whatsapp, Facebook Messenger oder iMessage) sich für kleinere Messaging-Plattformen öffnen und mit diesen zusammenarbeiten müssen, wenn sie dies wünschen. Die Nutzer kleiner oder grosser Plattformen könnten dann Nachrichten austauschen, Dateien verschicken oder Videoanrufe über verschiedene Messaging-Apps tätigen und hätten somit eine grössere Auswahl. Was die Interoperabilitätsverpflichtung für soziale Netzwerke betrifft, so haben sich die Mitgesetzgeber darauf geeinigt, dass solche Interoperabilitätsbestimmungen in Zukunft bewertet werden sollen.

Das Parlament stellte auch sicher, dass die Kombination personenbezogener Daten für gezielte Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gatekeepers zulässig ist. Es ist ihnen auch gelungen, eine Anforderung aufzunehmen, die es den Nutzern ermöglicht, ihren Browser, ihre virtuellen Assistenten oder ihre Suchmaschinen frei zu wählen.

Hält sich ein Gatekeeper nicht an die Vorschriften, kann die Kommission Geldbussen in Höhe von bis zu 10 % seines weltweiten Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängen, im Falle wiederholter Verstösse sogar bis zu 20 %. Bei systematischen Verstössen kann die Kommission ihnen für eine bestimmte Zeit verbieten, andere Unternehmen zu erwerben.

"Die Einigung läutet eine neue Ära der weltweiten Regulierung im Technologiebereich ein. Der Digital Markets Act setzt der immer grösser werdenden Dominanz von Big Tech-Unternehmen ein Ende. Von nun an müssen sie zeigen, dass sie auch einen fairen Wettbewerb im Internet ermöglichen. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, dieses Grundprinzip durchzusetzen. Europa sorgt damit für mehr Wettbewerb, mehr Innovation und mehr Auswahl für die Nutzer.

Mit dem Digital Markets Act (DMA) setzt Europa Massstäbe dafür, wie die digitale Wirtschaft der Zukunft funktionieren wird. Es wird nun an der Europäischen Kommission liegen, die neuen Regeln zügig umzusetzen.

Als Europäisches Parlament haben wir dafür gesorgt, dass die DMA sofort greifbare Ergebnisse liefern wird: Die Verbraucher werden die Wahl haben, die Kerndienste von Big-Tech-Unternehmen wie Browser, Suchmaschinen oder Messaging zu nutzen, und das, ohne die Kontrolle über ihre Daten zu verlieren.

Vor allem aber vermeidet das Gesetz jede Form der Überregulierung für kleine Unternehmen. App-Entwickler erhalten völlig neue Möglichkeiten, kleine Unternehmen erhalten mehr Zugang zu geschäftsrelevanten Daten und der Online-Werbemarkt wird fairer", äusserte sich der Berichterstatter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, Andreas Schwab (EVP, DE).

Nachdem der Rechtstext auf technischer Ebene fertiggestellt und von Rechts- und Sprachsachverständigen überprüft wurde, muss er sowohl vom Parlament als auch vom Rat genehmigt werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, wird er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten, und die Regeln werden sechs Monate später gelten.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220315IPR25504/deal-on-digital-markets-act-ensuring-fair-competition-and-more-choice-for-users

Bildquelle: https://www.construction21.org/ (CC-BY-NC-ND)

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Digital, Markets, DMA, Parlament, Kommission, Messenger, Gatekeeper, Rat

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