Geringeres Bussgeld für 1&1

  Ralf Hersel   Lesezeit: 3 Minuten

Landgericht Bonn reduziert die Busse für den Telekom-Anbieter um 90%

geringeres bussgeld für 1&1

Aufgrund von Verstössen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) das Telekommunikationsunternehmen 1&1 Telecom GmbH im Dezember 2019 mit einer Busse von 9.55 Mio. Euro belegt. Laut eines Urteils des Landgerichtes Bonn muss das Unternehmen nun nur 900'000 Euro zahlen. 1&1 reichten - mindestens bis zum März 2019 - Name und Geburtsdatum eines Kunden, um auch vorgeblichen Angehörigen telefonisch Auskunft über weitere Details des Kundenverhältnisses zu geben.

Den Vorwurf, gegen Paragraf 32 der Datenschutzgrundverordnung (DSGV) verstossen zu haben, sah das Gericht allerdings als berechtigt an und befand das Unternehmen in diesem Sinne für schuldig: Anders, als es im deutschen Recht bislang üblich sei, gehe das supranationale europäische Recht allerdings von einer unmittelbaren Verbandshaftung aus, so Richter Stollenwerk in der Urteilsbegründung. Das bedeutet, dass nicht, wie hierzulande bislang üblich, eine natürliche Person in Leitungsfunktion Adressat des Busgeldbescheides sein muss, sondern auch eine juristische Person als Empfänger infrage kommt.

Diese Sicht sei durchaus nicht unumstritten, ein österreichisches Gericht habe in einem ähnlichen Fall erst kürzlich anders entschieden. Und auch die Anwälte der Firma 1&1 hatten auf diese Weise versucht, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Die Kammer sah das aber anders: „Für einen Organisationsmangel hat das Unternehmen insgesamt einzustehen“, stellte Stollenwerk die Rechtsauffassung seiner Kammer klar. Das entspreche dem Willen des europäischen Gesetzgebers, der nicht beabsichtigt habe, gleiche Tatbestände innerhalb Europas unterschiedlich zu ahnden.

Bei der Bemessung der Höhe des Bussgeldes ging die Kammer aber von anderen Voraussetzungen aus als der Bundesbeauftragte: „Es drohte kein Massendiebstahl von Kundendaten“, stellte der Vorsitzende heraus: Zum einen hätten Anrufer schon eine gewiefte Taktik anwenden müssen, um die gewünschten Daten unberechtigt in Erfahrung bringen zu können. Im Frühjahr 2019 hatte eine Frau in einem Callcenter des Unternehmens angerufen und den Stein damit ins Rollen gebracht. Sie brachte durch geschickte Nachfragen die Telefonnummer ihres Ex-Mannes in Erfahrung, den sie in der Folge durch unzählige Anrufe belästigte.

Zum anderen habe es sich auch nicht um besonders sensible Daten gehandelt und das Unternehmen habe schnell mit den Datenschützern kooperiert. Auch mit Blick auf die Öffentlichkeit, die ein Millionenbussgeld mit einem schwerwiegenden Verstoss assoziiert hätte, sah die Kammer die nun ausgesprochenen 900 000 Euro als angemessen an.

Quelle: https://www.lg-bonn.nrw.de/behoerde/presse/zt_aktuell_020/Aktuelle-Pressemitteilung/index.php

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Unternehmen, Kammer, DSGVO, BfDI, DSGV, Stollenwerk, Bussgeld, Bundesbeauftragte

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