Netzneutralität in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben

  Ralf Hersel   Lesezeit: 4 Minuten

Ab dem 1. Januar 2021 gilt in der Schweiz die gesetzlich vorgeschriebene Netzneutralität und Zero-Rating wird verboten.

netzneutralität in der schweiz gesetzlich vorgeschrieben

In der vergangenen Woche hat der Schweizer Bundesrat die Verordnungen zum Fernmeldegesetz verabschiedet. Damit tritt das revidierte Fernmeldegesetz am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Schweiz erhält mit der Revision u.a. eine gesetzlich festgeschriebene Netzneutralität, für die der Verein Digitale Gesellschaft viele Jahre gekämpft haben. Diese Regelung geht über die Bestimmungen in der EU hinaus, da auch sogenanntes Zero-Rating, also die wirtschaftliche Diskriminierung, klar unzulässig wird.

«Neutrality» – Mullana, CC BY-NC-SA 4.0

Das Fernmeldegesetz schreibt die Netzneutralität, resp. das «offene Internet», in Artikel 12e fest:

Die Anbieterinnen von Internetzugängen übertragen Informationen, ohne dabei zwischen Sendern, Empfängern, Inhalten, Diensten, Diensteklassen, Protokollen, Anwendungen, Programmen oder Endgeräten technisch oder wirtschaftlich zu unterscheiden.

In Abs. 2 sind verschiedene Ausnahmen vorgesehen. So dürfen die Access Provider Datenpakete unterschiedlich übertragen, wenn dies erforderlich ist, um z.B. einer ausdrücklichen Aufforderung der Kundin oder des Kunden nachzukommen (Bst. c).

Die Digitale Gesellschaft hat sich dafür eingesetzt, dass diese Bestimmung in der Verordnung weiter konkretisiert wird, damit eine solche ausdrückliche Aufforderung der Kundin oder des Kundens zur unterschiedlichen Übertragung von Informationen (wie zum Beispiel durch Zero-Rating) nicht standardmässig Gegenstand eines Angebots sein darf, das die Kundin oder der Kunde über die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Standardangebot akzeptiert (Art. 10f Abs. 3 E-FDV).

Insbesondere Sunrise und UPC, aber auch Economiesuisse, Salt, der Schweizerische Gewerbeverband, SuisseDigital sowie Swisscom haben sich gegen eine solche Regelung gewehrt und die Streichung des vorgeschlagenen Abschnitts verlangt. Gemeinsam mit den Konsumentenorganisationen (SKS, FRC und ACSI) konnte der Verein dies verhindern. Damit wird die Absicht des Gesetzgebers nun auch tatsächlich umgesetzt (Art. 10f Abs. 2 nFDV).

Sowohl UPC als auch Sunrise haben Mobilfunk-Abos im Angebot, welche WhatsApp-Traffic von der Datenbeschränkung ausnehmen und entsprechend andere Anbieter von Messaging-Diensten diskriminieren. Dieses Zero-Rating wird durch das neue Gesetz verboten.

Quelle: https://www.digitale-gesellschaft.ch/2020/11/21/ab-dem-1-januar-2021-ist-netzneutralitaet-gesetzlich-vorgeschrieben-neues-schweizer-fernmeldegesetz/

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Netzneutralität, Zero-Rating, UPC, Fernmeldegesetz, Digitale, Schweiz, Rating, Kundin

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