Recht auf Dekompilierung

  Ralf Hersel   Lesezeit: 2 Minuten

Proprietäre Software darf zum Zweck der Interoperabilität und Fehlerkorrektur rückübersetzt werden.

recht auf dekompilierung

Im Jahr 2008 hatte das Brüsseler IT-Unternehmen Top System gegen das belgische Personalauswahlbüro (Selor) geklagt, da diese einen Fehler in der Software TSF (Bearbeitung von Online-Bewerbungen) selbst behoben hatten. Der Fehler wurde vorab an Top System gemeldet, dann jedoch von Selor nach einer Dekompilierung der proprietären Software korrigiert. Top System verlange Schadenersatz wegen des Verstosses gegen ihre Ausschliesslichkeitsrechte.

Nun hat am 6. Oktober der Europäische Gerichtshof entschieden, dass dem Erwerber eines Computerprogramms das Recht zusteht, die Software zu dekompilieren, falls dies zum Zweck der Fehlerkorrektur geschieht.

Zu dem Ausschliesslichkeitsrecht des Urhebers, die nicht erlaubte Vervielfältigung seines Werks zu untersagen, sind im Fall eines Computerprogramms begrenzte Ausnahmen für die Vervielfältigung vorzusehen, die für die bestimmungsgemässe Verwendung des Programms durch den rechtmässigen Erwerber technisch erforderlich sind. Dies bedeutet, dass das Laden und Ablaufen, sofern es für die Benutzung einer Kopie eines rechtmässig erworbenen Computerprogramms erforderlich ist, sowie die Fehlerberichtigung nicht vertraglich untersagt werden dürfen.

Somit ist ein Reverse Engineering, bzw. eine Dekompilation von proprietären Software in lesbaren Programmcode zulässig, solange dies der Fehlerkorrektur dient. Normalerweise ist für die Dekompilierung die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich (Rechtsschutz von Computerprogrammen). Eine Ausnahme gibt es, wenn die Interoperabilität mit anderer Software betroffen ist oder (wie nun vom EuGH geurteilt wurde) die Rückübersetzung für die Fehlerkorrektur notwendig ist.

Quelle: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=247056&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=9912038

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Software, Dekompilierung, System, Computerprogramms, Fehlerkorrektur, Computerprogramm, Top, Selor, Erwerber

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