Right to use

  Ralf Hersel   Lesezeit: 3 Minuten

Eine parteiübergreifende Motion in der Schweiz fordert freien Zugang zu Hard- und Software als Hebel für eine nachhaltige Nutzung elektronischer Geräte.

right to use

In einer Motion fordert der Schweizer Nationalrat und Präsident der Grünen, Balthasar Glättli, die Einführung des Right to Use: Freier Zugang zu Hard- und Software als Hebel für eine nachhaltige Nutzung elektronischer Geräte. Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese eine Gesetzesänderung, einen Beschluss nach eidgenössischem, kantonalem oder kommunalem Recht ausarbeite oder eine bestimmte Massnahme ergreife. Dieser Auftrag ist verbindlich, wenn ihm das Parlament zustimmt.

Dieser Vorstoss passt gut zur Upcycling Android Kampagne der FSFE über die wir berichteten. Die Motion ist jedoch nicht nur auf Android-Handys gerichtet, sondern ist weiter gefasst:

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für ein "Right to use" zu schaffen. Eigentümerinnen und Eigentümern ist der freie Zugang zu Hardware und Software ihrer gekauften Geräte zu gewährleisten, damit eine nachhaltige Nutzung elektronischer Geräte möglich wird. Dies umfasst verbindliche Standards für die Interoperabilität elektronischer Geräte, das Recht auf die freie Wahl von Betriebssystemen, Software und Anbietern von Onlinediensten für alle Geräte sowie die Pflicht zur Offenlegung der Quellcodes von Treibern, Tools und der Dokumentation notwendiger Schnittstellen.

Zur Begründung schreibt Glättli:

Die Digitalisierung kann zur Wegwerfgesellschaft beitragen und so zum Brandbeschleuniger der Klimakrise werden. Oder sie kann helfen, Geräte über den ursprünglichen Nutzungszweck hinaus produktiv zu nutzen. Dafür muss aber die Lebensdauer elektronischer Geräte verlängert werden. Nebst einem ökologischen, reparaturfreundlichen Hardware-Design stellen freie Softwaresysteme und - dienste den wichtigsten Hebel dar: Wer Geräte länger benutzen oder deren Hardware auf kreative Weise wiederverwenden möchten, wird heutzutage durch eine Vielzahl an Barrieren daran gehindert. Die Einschränkungen reichen vom Sperren der Hardware über technische Barrieren durch die Verwendung proprietärer Software bis hin zu rechtlichen Einschränkungen durch Softwarelizenzen und Nutzungsvereinbarungen. So verhindern Hersteller den Zugriff auf ältere Geräte und damit deren Weiter- oder Wiederverwendung. Indem die Kund:innen auf ihren eigenen Geräten nicht die Software installieren können, die sie möchten, besitzen sie diese letztlich auch nach dem Kauf nicht vollumfänglich. Die erwähnten Software-Barrieren verhindern somit einerseits die Reparierfähigkeit der Geräte ("Right to Repair") und unterhöhlen andererseits die Eigentumsrechte ("Right to use").

Eine nachhaltige Nutzung elektronischer Geräte setzt daher voraus, die erwähnten Software-Barrieren zu beseitigen und die volle Verfügungsgewalt der Eigentümerinnen über ihre Geräte herzustellen durch ein umfassendes "right to use". Die freie Wahl von Betriebssystemen, Software und Anbietern von Online-Diensten muss ebenso gewährleistet werden wie die Interoperabilität der Geräte und deren Kompatibilität unter offenen Standards sowie die umfassende Offenlegung von Treibern und Tools unter freien Lizenzen und der Dokumentation von Schnittstellen. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Die Motion wurde parteiübergreifend von 19 Nationalräten unterzeichnet und noch nicht behandelt.

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223764

Tags

Schweiz, Motion, Nachhaltigkeit, Upcycling

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