Sehr grosse Internetplattformen unter Beobachtung

  Ralf Hersel   Lesezeit: 3 Minuten  🗪 1 Kommentar

EU-Kommission benennt Plattformen, die unter den Digital Services Act fallen.

sehr grosse internetplattformen unter beobachtung

Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die unter anderem Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte schaffen und den digitalen Binnenmarkt vollenden soll.

Am Dienstag hat die Kommission die ersten Benennungsbeschlüsse angenommen, in denen 17 sehr große Online-Plattformen und 2 sehr große Online-Suchmaschinen benannt wurden, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer erreichen. Dazu gehören folgende:


Sehr große Online-Plattformen:

  • Alibaba AliExpress
  • Amazon Store
  • Apple AppStore
  • Booking.com
  • Facebook
  • Google Play
  • Google Maps
  • Google Shopping
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Pinterest
  • Snapchat
  • TikTok
  • Twitter
  • Wikipedia
  • YouTube
  • Zalando

Sehr große Online-Suchmaschinen:

  • Bing
  • Google Search

Die Plattformen wurden auf der Grundlage der Nutzerdaten benannt, die sie bis zum 17. Februar 2023 veröffentlichen mussten.

Nach ihrer Benennung müssen die Unternehmen nun innerhalb von vier Monaten allen neuen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nachkommen. Diese zielen darauf ab, die Handlungsfähigkeit der Nutzer, auch Minderjähriger, im Internet zu stärken und sie zu schützen, indem den benannten Diensten die Pflicht auferlegt wird, ihre systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern sowie robuste Instrumente zur Moderation von Inhalten bereitzustellen. Dies beinhaltet Folgendes (Details dazu findet ihr hier):

  • Stärkung der Handlungsfähigkeit der Nutzerinnen und Nutzer
  • Starker Schutz Minderjähriger
  • Sorgfältigere Moderation von Inhalten, weniger Desinformation
  • Ein höheres Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht

Spätestens vier Monate nach der Mitteilung der Benennungsbeschlüsse müssen die benannten Plattformen und Suchmaschinen ihre Systeme, Ressourcen und Verfahren zur Einhaltung der Bestimmungen anpassen und ein unabhängiges Compliance-System einrichten sowie ihre erste jährliche Risikobewertung durchführen und der Kommission übermitteln.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_digitale_Dienste

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2413

Tags

EU-Kommission, Digital Services Act, Konsumentenschutz, Plattformen

kamome
Geschrieben von kamome am 5. Mai 2023 um 16:55

Sorgfältigere Moderation von Inhalten, weniger Desinformation

Klingt gut – aber gefährlich: Interessant ist das ja vor allem bei Themen, bei denen es eben nicht völlig klar ist, was denn Desinformation ist – und somit die Plattformen zur Verlängerung einer „offiziellen Meinung“ gemacht werden können …