Threema muss keine Daten auf Vorrat speichern

  Ralf Hersel   Lesezeit: 2 Minuten

Bundesgericht stuft Threema nicht als Fernmeldedienstanbieter ein.

threema muss keine daten auf vorrat speichern

Wie die Schweizer Threema GmbH in einer Medienmitteilung bekannt gibt, muss der Messenger-Anbieter keine Vorratsdatenspeicherung betreiben, weil laut einem Entscheid des Bundesgerichts in Lausanne die Firma Threema nicht als Fernmeldedienstanbieter zu betrachten sei. Am 19. Mai 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass Threema keine weitreichenden Überwachungsaufgaben für den Staat übernehmen müsse. Als reiner Internet-Dienst gelte die Messenger-App nicht als Fernmeldedienstanbieter wie die grossen Telcos – und muss deshalb nur sehr wenige Nutzerdaten an die Behörden liefern. Diese Ansicht wurde nun durch das oberste Schweizer Gericht bestätigt.

Ende 2018 hatte das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Threema als einen Fernmeldedienstanbieter eingestuft. Der Überwachungsdienst ÜPF des Bundes hatte daraufhin von Threema eine Echtzeitüberwachung der Metadaten sowie die Aufhebung der Transportverschlüsselung verlangt. Threema hätte ausserdem Nutzerinnen und Nutzer "mit geeigneten Mitteln" identifizieren und eine Vorratsdatenspeicherung betreiben müssen. Dagegen wehrte sich das Unternehmen und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Das EJPD zog die Sache aber weiter vor das Bundesgericht. In der Begründung schreibt das Gericht:

"Würde allein die Einspeisung von Informationen in eine bestehende Leitungs- oder Funkinfrastruktur für eine Qualifikation als Fernmeldedienstanbieterin genügen, gäbe es zudem faktisch kaum mehr nicht als Fernmeldedienstangebote zu betrachtende Dienste, welche sich auf Fernmeldedienste stützen und eine Einweg- oder Mehrwegkommunikation ermöglichen."

Threema ist ein Messenger, der sich auch ohne Telefonnummer oder andere Anmeldedaten nutzen lässt. Dabei sind die Nachrichten Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Nutzung kostet einmalig 3 Franken. Seit Ende vergangenem Jahres hat Threema den Quellcode seiner Apps veröffentlicht.

Quelle: https://www.watson.ch/digital/schweiz/313346866-threema-gewinnt-vor-bundesgericht-gegen-ueberwachungsbehoerden

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Threema, EJPD, muss, Fernmeldedienstanbieter, Schweizer, Messenger, Bundesverwaltungsgericht

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