In einem Podcast des Nachrichtensenders NDR spricht unter anderem der Künstler, Hacker und Internet-Aktivist Mitch Altman über eines seiner Kunstprojekte, in dem er das Thema Gesichtserkennung und Massenüberwachung behandelt.
Die Installation scannt Gesichter von Konsumenten und vergleicht diese mit bekannten Komponisten oder Sänger. Daraufhin wird eine modifizierte Variante eines Stückes des jeweiligen Musikers abgespielt.
Ähnliche Mechanismen werden beispielsweise auch zur Entsperrung von Computern oder Mobiltelefonen genutzt.
Bei Demonstrationen zur G20 Konferenz im Jahre 2017 in Hamburg kam Technologie namens Videmo zur massenweisen Identifizierung von Teilnehmern zum Einsatz. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Verifizierung, zum Beispiel bei der Entsperrung eines Smartphones und Identifizierung. Bei einer Verifizierung werden bereits vorhandene Daten, mit aktuellen Bildern, beispielsweise von einer Webcam verglichen. Es handelt sich daher um einen 1-zu-1 Vergleich, da geprüft wird, ob das Bild mit den bereits hinterlegten Informationen übereinstimmt. Sofern die Vergleichsdaten lokal gespeichert werden, kann dies datenschutzrechtlich als unbedenklich erachtet werden.
Bei einer Identifizierung hingegen, ist nur ein Gesicht einer Person bekannt, es liegen jedoch keine weiteren Informationen zu dieser vor. Zur Ermittlung wird das Bild mit tausenden Bildern in Datenbanken von Firmen wie Clearview, oosto (früher AnyVision) oder PimEyes verglichen. Strafverfolgungsbehörden haben zusätzlich Zugriff auf stattliche Datenbanken, beispielsweise mit Fotos von auffällig gewordenen Straftätern.
Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) nutzt seit 2008 ein Gesichtserkennungssystem. Eine Recherche in einer Datenbank mit Millionen von Einträgen dauert nur wenige Sekunden. Im Rahmen der Ermittlungen zu den G20 Demonstrationen nutzte die Hamburger Polizei zusätzlich anderes Bildmaterial wie dies von Teilnehmern von legalen oder illegalen Demonstrationen oder von Menschen auf dem Weg zur Arbeit. Als Gesetzesgrundlage wird dabei oftmals auf den Paragraf 100h der Strafprozessordnung verwiesen, welcher unter bestimmten Umständen Observationen ausserhalb des eigenen Wohnraums erlaubt.
Im weiteren Verlauf der Podcastfolge wird ausserdem auf das Thema Diskriminierung durch biometrische Personenanalyse eingegangen.
Die europäische Bürgerrechtsinitiative Reclaim Your Face möchte erreichen, dass flächendeckende Massenüberwachung und biometrische Personenerkennung verboten wird und sammelt dazu seit Anfang 2021 Unterschriften.
"Bei Demonstrationen zur G20 Konferenz im Jahre 2017 in Hamburg kam Technologie namens Videmo zur massenweisen Identifizierung von Teilnehmern zum Einsatz."
Ganze 5 (in Worten: Fünf) Verurteilungen hat es gegeben!
Und davon nur 3 Verbrecher zu Haftstrafen.
10. Juli 2020 Im ersten Prozess rund um die Ausschreitungen beim G20-Gipfel vor drei Jahren sind fünf Männer verurteilt worden – drei davon zu Haftstrafen.
https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/g20-prozess-fuenf-maenner-verurteilt
Videmo war fast nutzlos!