Dämpfer für den GNU Taler

  Ralf Hersel   Lesezeit: 3 Minuten  🗪 1 Kommentar

Bundesrat sieht in allgemein zugänglichem Zentralbankgeld für die Schweiz gegenwärtig keinen Zusatznutzen.

dämpfer für den gnu taler

Über das Projekt GNU Taler haben wir bereits mehrfach berichtet. Dabei handelt es sich um ein in der Entwicklung befindliches, virtuelles Mikrotransaktions- und Zahlungssystem auf Basis eines einheitlichen Netzwerkprotokolls, welches als freie Software unter der GNU-Lizenz veröffentlicht wurde. Ziel des Projektes ist es, ein offenes Zahlungssystem zu schaffen, welches auch ethische Anforderungen erfüllt, die bei bereits existierenden virtuellen Währungen keine Relevanz haben. Dabei soll GNU Taler einerseits die Anonymität der Nutzer analog zu anderen Kryptowährungen gewährleisten, andererseits aber Transaktionen transparent abbilden und auf diesem Weg eine offizielle Besteuerung ermöglichen.

Dazu hat Nationalrat Jörg Mäder Ende September 2022 ein entsprechendes Postulat im Schweizer Parlament eingereicht. Daraufhin hat der Bundesrat am 16. November 2022 eine negative Stellungnahme abgegeben, in der es heisst:

Digitale, respektive elektronische Zahlungssysteme werden in der Forschung sowie zunehmend auch in der breiten Öffentlichkeit unter verschiedenen Aspekten, insbesondere ökonomischen, juristischen, technischen und gesellschaftlichen, diskutiert. Die Ideen und Ansätze für digitale Zahlungssysteme sind sehr breit, sie reichen von rein privaten Modellen, wie z.B. privaten Kryptowährungen, bis hin zu staatlichen Zahlungssystemen, wie digitalem Zentralbankgeld.


Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht "Digitales Zentralbankgeld" in Erfüllung des Postulats 18.3159 vom 13.12.2019 unter anderem mit den rechtlichen Aspekten von digitalem Zentralbankgeld, welches für die breite Bevölkerung zugänglich sein soll, beschäftigt. Der Bericht kam zum Schluss, dass für die Einführung von digitalem Zentralbankgeld aus rechtlicher Sicht Anpassungen auf Gesetzesstufe sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im zivilrechtlichen Bereich nötig wären. Je nach Ausgestaltung - z.B. kontobasiert oder wertbasiert - des digitalen Zentralbankgeldes unterscheidet sich der rechtliche Anpassungsbedarf erheblich.

Der im Postulat erwähnte GNU-Taler wäre eine Form von digitalem Zentralbankgeld. Für die allenfalls erforderlichen gesetzlichen Anpassungen ist letztlich die konkrete Ausgestaltung (Begrenzung des Bezugs, Verzinsung, Zugang, Betreibung der Infrastruktur etc.) ausschlaggebend.

Derzeit erachtet es der Bundesrat als verfrüht, mögliche Gesetzesanpassungen für bestimmte Modelle auszuarbeiten. Die grundsätzlichen Überlegungen zu allfälligen rechtlichen Anpassungen für den Fall, dass ein durch die Zentralbank ausgegebener digitaler Franken eingeführt werden sollte, hat der Bundesrat bereits in seinem Bericht "Digitales Zentralbankgeld" dargelegt. In diesem Bericht kam er zum Schluss, dass allgemein zugängliches Zentralbankgeld für die Schweiz gegenwärtig keinen Zusatznutzen bringen würde. Die rasche technologische Entwicklung, sich ändernde Zahlungsverhalten und -bedürfnisse sowie die Erfahrungen anderer Länder könnten allerdings in Zukunft zu einer neuen Beurteilung von Chancen und Risiken von digitalem Zentralbankgeld für die breite Bevölkerung führen.

Der Bundesrat verfolgt daher die Entwicklung im Bereich der digitalen Zahlungssysteme respektive dem digitalen Zentralbankgeld intensiv. Bezüglich der Entwicklung im Bereich der Zahlungsmöglichkeiten in barer und digitaler Form und neuen Bezahlformen sowie dem internationalen Umfeld ist er in engem Austausch mit der Schweizerischen Nationalbank. Bei Bedarf wird er allfällige rechtliche Anpassungen in die Wege leiten.

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224220

Tags

GNU-Taler, Schweiz, Bundesrat, Kryptowährung, Taler

Stefan
Geschrieben von Stefan am 17. Juli 2023 um 07:55

Hallo,

danke für den Bericht.

die Quelle auf https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224220 anzusehen funktioniert leider nicht.

Meine Empfehlung neben einem anderen Link auf die Quelle wäre auch, einen Link auf https://gnulinux.ch/kommt-der-gnu-taler zu setzen.

Viele Grüsse Stefan