Digitales Nomadentum - The State of Affairs

  Lioh Möller   Lesezeit: 4 Minuten

Ist Digitales Nomadentum bereits heute ohne Hürden möglich?

digitales nomadentum - the state of affairs

Wir leben in einer digital vernetzten Welt. Klassische Arbeitsplätze an einem festen Ort werden insbesondere bei jungen Menschen immer unattraktiver. Homeoffice ist aktuell für viele Arbeitnehmer eher der Standard als die Ausnahme. Doch wer würde nicht lieber heute in einem sonnigen Beach-Resort arbeiten und vielleicht nächste Woche in den Schweizer Bergen verbringen?

Die logische Antwort darauf hat die Generation-Z bereits geschaffen. Der passende Begriff wurde auch schon gefunden: Digitale Nomaden bezeichnet Menschen, die ausschliesslich in der digitalen Branche arbeiten und dies unabhängig vom Standort des Arbeitgebers tun möchten.

Abertausende leben bereits nach diesem Stil und dennoch wurden die rechtlichen Grundlagen dafür noch in keinster Weise geschaffen. Behörden sprechen immer noch von Telearbeit, einer Bezeichnung die am ehesten noch mit einem VT-100 Terminal assoziiert werden kann.

Anstatt den Rahmen für eine globale digitale Arbeit zu schaffen, werden rechtliche Schlupflöcher genutzt. So bleiben viele an ihrem Wohnort oder dem Ort des Arbeitgebers registriert, sei es bei den Eltern, Freunden oder in einem günstigen WG-Zimmer. Innerhalb Europas besteht mit der Europäischen-Krankenversicherungskarte zumindest eine medizinische Gewährleistung. Für Nicht-EU-Bürger stellt die Estnische Regierung mittlerweile sogenannte Digital Nomad Visas aus. Damit ist der Verbleib in Estland für ein Jahr und das Reisen innerhalb des Schengen Raumes für bis zu 90 Tage ohne Unterbruch möglich.

Eine Alternative ist die sogenannte Entsendung von Mitarbeitern in ein anderes EU-Land, diese ist jedoch an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise ein Entsendungsgrund angegeben werden. Ausserdem muss der Mitarbeitende zumindest eine gewisse Zeit zuvor beim Arbeitgeber vor Ort beschäftigt gewesen sein.

Sind diese Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt Firmen nur noch die Möglichkeit die Person direkt im Ausland zu beschäftigen. Dazu muss zunächst ein Firmensitz im entsprechenden Land gegründet werden. Die Arbeitnehmerin wird dann nach lokalem Recht angestellt und benötigt eine Sozialversicherungsnummer im Zielland. Der Arbeitsvertrag muss dem lokal geltenden Recht entsprechen und meist in der Landessprache verfasst sein. Viele Steuerbüros übernehmen das als Dienstleistung.

Sollte sich der digitale Nomade allerdings kurzzeitig überlegen das Land wechseln zu wollen, beginnt der Vorgang von neuem, sofern der bisherige Wohnsitz aufgegeben wird.

Eine mögliche Lösung wurde mit der Europäischen Sozialversicherungsnummer zumindest bereits entworfen, eine konkrete Umsetzung ist dennoch noch nicht in Sicht. Ausgeschlossen wären davon nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder UK (nach dem Brexit), wenn keine Rahmenvereinbarung gefunden wird.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es ein stetig wachsendes Bedürfnis nach einem ortsunabhängigen Arbeiten gibt, ein verlässlicher rechtlicher Rahmen fehlt allerdings. Gefordert sind Firmen, welche dieses Modell unterstützen, Mitarbeiter die sich für ihre Rechte einsetzen - anstatt Schlupflöcher zu nutzen - und Politiker, die Veränderungen am Arbeitsmarkt erkennen und sich für entsprechende Rechtsgrundlagen einsetzen.

Hinzu kommen ganz persönliche Herausforderungen an die flexiblen Arbeitnehmer, wie zum Beispiel ein sehr gutes Zeitmanagement. Denn schnell hat man eher zu viel als zu wenig gearbeitet, auch wenn manch ein Erz-Konservativer annehmen mag, dass im Homeoffice alle nur noch in der Hängematte entspannen.

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Ort, Nicht-EU-Bürger, Sozialversicherungsnummer, WG-Zimmer, EU-Land, Arbeitgeber, Nomade, Arbeitnehmer, EU

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