EU erteilt Massenüberwachung mittels Gesichtserkennung eine Absage

  Ralf Hersel   Lesezeit: ~1 Minute  🗪 1 Kommentar

Das Europäische Parlament entscheidet sich für die Privatsphäre ihrer Bürgerinnen.

eu erteilt massenüberwachung mittels gesichtserkennung eine absage

Das EU-Parlament hat für einen Beschluss gestimmt, der zu einem Verbot von KI-gestützter, biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum aufruft. Die Abgeordneten befürchten Diskriminierung, Ungerechtigkeit und eine algorithmische Voreingenommenheit durch den Einsatz von vorhersagender Polizeiarbeit mittels Künstlicher Intelligenz.

Gefordert wird ein Verbot der Echtzeit-Nutzung einer automatisierten Erkennung von Personen in öffentlich zugänglichen Räumen mittels biometrischer Hilfsmittel, wie das etwa bei Gesichtserkennungssoftware der Fall ist. Bürger sollten demnach nur überwacht werden, wenn sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben.

Das Parlament fordert zudem ein Verbot der Nutzung privater Gesichtserkennungsdatenbanken und der vorausschauenden Polizeiarbeit auf der Grundlage von gesammelten Verhaltensdaten. Die Abgeordneten fordern des Weiteren ein Verbot von Social-Scoring-Systemen, die versuchen, die Vertrauenswürdigkeit von Bürgern auf der Grundlage ihres Verhaltens oder ihrer Persönlichkeit zu bewerten, so wie das etwa in China der Fall ist.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20210930IPR13925/use-of-artificial-intelligence-by-the-police-meps-oppose-mass-surveillance

Tags

Verbot, EU-Parlament, Social-Scoring-Systemen, Abgeordneten, Polizeiarbeit, Parlament, Bürger, Grundlage

quintus
Geschrieben von quintus am 13. Oktober 2021 um 21:39

Der Titel ist irreführend. Das Parlament hat über eine "Resolution" abgestimmt. Das ist eine parlamentarische Meinungsäußerung ohne rechtliche Bedeutung und hat allein politische (symbolische) Relevanz. Das EU-Parlament ist auch nicht "die EU". Das institutionale Gefüge auf EU-Ebene ist bedeutend komplexer und umfasst Koordinationen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Der Artikeltitel lässt vermuten, dass hier irgendetwas Rechtsrelevantes beschlossen worden wäre.

Ob das EU-Parlament es ernst meint, wird sich im Gesetzgebungsverfahren über die KI-Verordnung zeigen. Der von der Kommission vorgelegte Entwurf (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0206) enthält noch Möglichkeiten zur biometrischen Gesichtserkennung (s. Art. 5).