Freiheit Nummer 0

  Ralf Hersel   Lesezeit: 4 Minuten  🗪 2 Kommentare

Darf freie Software für unethische Zwecke verwendet werden?

freiheit nummer 0

Hinweis: das ist ein Meinungsartikel.

Auf den Artikel 'Software prägt Gesellschaften', den wir gestern geschrieben haben, war die Resonanz auf Mastodon gross. Die Diskussion drehte sich um die Frage, ob man freie Software auch für unlautere Zwecke einsetzen darf, oder ob unethische Verwendung ausgeschlossen werden soll. Im Video der FSFE werden solche Verwendungen gezeigt, jedoch nicht klar genug beantwortet.

Einige Teilnehmende der GNU/Linux.ch Community - einschliesslich meiner selbst - sind Mitglieder der FSFE, stehen dem Verein nahe oder teilen grundsätzlich die Leitlinien der FSFE. Die meisten von euch können die vier Freiheiten im Schlaf aufsagen:

0. Verwenden

Freie Software darf für jeden Zweck genutzt werden und ist frei von Einschränkungen wie dem Ablauf einer Lizenz oder willkürlichen geografischen Beschränkungen.

1. Verstehen

Freie-Software-Code darf ohne Vertraulichkeitsvereinbarungen oder ähnliche Einschränkungen von allen untersucht werden.

2. Verbreiten

Freie Software darf praktisch kostenfrei kopiert und weitergegeben werden.

3. Verbessern

Freie Software darf beliebig modifiziert und angepasst werden. Verbesserungen dürfen weitergegeben werden.

Bezüglich der Freiheit Nummer 0 'Verwenden', gab es vor wenigen Jahren bereits eine Diskussion, bei der erwogen wurde, Schwarze Listen einzuführen, die die unlautere Verwendung freier Software verhindern wollte. Bevor ich meine Meinung dazu äussere, möchte ich eine Analogie aus dem 'normalen Leben' nennen: Stellt euch ein freies Messer vor, welches dem Prinzip der vier Freiheiten folgt. Ich darf es verbessern, indem ich den Griff handlicher mache und einen Wellenschliff hinzufüge; ich darf es verbreiten, indem ich es meiner Nachbarin ausleihe oder schenke, ich darf es verstehen, indem ich es zerlege und wieder zusammenbaue und ich darf es verwenden, um Brot und Zwiebeln zu schneiden, oder um einen Gartenzwerg zu erstechen.

Zugegeben, der Vergleich hinkt, weil das Messer ein materielles Gut ist. Aber ihr seht, worauf ich hinaus will. Die Freiheit Nummer 0 enthält keine Einschränkung bezüglich des Verwendungszweckes. Ob mit freier Software Panzer konstruiert werden oder ob sie von Diktatoren für die Unterdrückung des Volkes verwendet wird, liegt ausserhalb der Regelweite einer freien Lizenz wie der GPL. Die GPL ist eine Software-Lizenz, jedoch ist sie weder Völkerrecht noch Strafrecht noch Wirtschaftsrecht und erst recht keine politische Vereinbarung.

Nun könnte man entgegnen, dass freie Software (im Gegensatz zu Open Source) eine gesellschaftliche Wirkung für sich beansprucht. Das stimmt, ist beabsichtigt und äussert sich zum Beispiel in den Prozessen und Umgangsformen der Community. Nicht umsonst verbinden wir bei GNU/Linux.ch die Begriffe 'Freie Software' und 'Freie Gesellschaft' eng miteinander. Dennoch liegt eine Einschränkung der Freiheit Nummer 0 ausserhalb der Definition von 'Freier Software und Freier Gesellschaft':

Freie Software darf für jeden Zweck genutzt werden und ist frei von Einschränkungen.

Eine freie Lizenz darf nichts zu Dingen sagen, von denen sie keine Ahnung, bzw. worauf sie keinen Einfluss hat. Dafür gibt es Gesetze, Normen, Verhaltensregeln und politische Vereinbarungen. Stellt euch einmal vor, die eingangs erwähnten 'schwarzen Listen' wären Realität. Wer soll entscheiden, was dazu gehört und was nicht? Bei Panzern, Kriegen und Diktatoren wäre man sich vermutlich schnell einig. Aber was ist mit Software im Bereich von Verbrennungsmotoren, anderen politischen Systemen, Fleischessern, Impfgegnern, usw.

Die vier Prinzipien freier Software sollen in dem Rahmen Anwendung finden, für den sie geschaffen wurden; nicht mehr und nicht weniger. Ich wünsche allen Lesern und Leserinnen ein schönes Wochenende.

Tags

Software, FSFE, freie, Freiheit, Nummer, Einschränkung

Me
Geschrieben von Me am 6. November 2021 um 12:36

Bin ganz deiner Meinung. Wenn freie Software in der Verwendung beschränkt wird, wird sie in diesem Augenblick selbst ein Mittel der Unterdrückung und Willkür.

mh
Geschrieben von mh am 6. November 2021 um 21:16

Ich stimme den Aussagen zu, aber es ist nicht in Ordnung für einen solchen Artikel einen Zwerg zu erdolchen, auch wenn er evtl. ein Verfechter von closed source war!