Tromsø-Konvention in Kraft getreten

  Ralf Hersel   Lesezeit: 2 Minuten

tromsø-konvention in kraft getreten

Die Tromsø-Konvention, auch bekannt als Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten, ist ein 2009 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag, der nun in Kraft getreten ist. Sie regelt als erstes völkerrechtliches Instrument ein allgemeines Rechts auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten der öffentlichen Verwaltung. Eine Beschränkung des Rechts ist nur zulässig, wenn sie bestimmten Interessen wie der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung oder dem Schutz der Privatsphäre dient.



Die Konvention setzt Mindeststandards fest, die bei der Bearbeitung von Anträgen über dem Zugang zu amtlichen Dokumenten, bei der Beantwortung der Anfrage sowie bei weiteren Massnahmen zu berücksichtigen sind. Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein haben die Konvention bisher noch nicht unterzeichnet. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn es von zehn Staaten ratifiziert wurde.

Nun hat im Mai die Ukraine als zehnter Staat die Konvention ratifiziert und somit in Kraft gesetzt.

Die deutsche Bundesregierung plant derzeit nicht, der Konvention beizutreten. Der Grund: Das auf Bundesebene bestehende 15 Jahre alte Informationsfreiheitsgesetz von 2005 erfülle „seinen Zweck“.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Troms%C3%B8-Konvention

https://www.coe.int/en/web/kyiv/-/ukraine-has-ratified-the-council-of-europe-convention-on-access-to-official-documents

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Konvention, Kraft, Zugang, Dokumenten, getreten, Dokument, Recht

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