Alles Gute kommt von oben

  Lioh Möller   Lesezeit: 2 Minuten  🗪 1 Kommentar

Dürfen Luftaufnahmen analysiert werden, um Steuervergehen zu ahnden?

alles gute kommt von oben

Dass alles Gute von oben kommt, müssen sich zumindest die französischen Steuerbehörden gedacht haben. In einem Pilotprojekt, welches in Zusammenarbeit mit Google und Capgemini durchgeführt wurde, konnten Luftbildaufnahmen analysiert werden, um illegale Swimmingpool-Bauten zu identifizieren.

Die ermittelten Bilddaten wurden dabei mit einem Datensatz über alle ordentlich registrierten Bauten verglichen, wodurch 20,356 nicht registrierte Pools ermittelt werden konnten.

Bauliche Änderungen müssen laut französischem Recht innerhalb von 90 Tagen den Steuerbehörden gemeldet werden. Ein typischer Pool von 30m2 würde mit circa 200 EUR jährlich besteuert werden. Dabei wurden die Bilddaten der vergangenen Jahre verglichen, um zu ermitteln, ab wann der illegale Pool-Bau steuerpflichtig gewesen wäre.

Möglich wurde dieses Experiment erst durch die Nutzbarkeit von Satelliten- und Luftaufnahmen im zivilen Umfeld. Vor nicht allzu langer Zeit standen diese nur dem Militär und Forschungseinrichtungen zur Verfügung.

Daraus resultieren mehrere Fragen. Zum einen ist unklar, inwieweit die Auswertung, oder sogar bereits die Erstellung und Veröffentlichung von Luftaufnahmen einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Wer beispielsweise nach Tim Cooks Privathaus sucht, wird nur eine Pixelwolke vorfinden. Wären diese Daten bei der Analyse durch die Steuerbehörden dennoch im Original verarbeitet worden?

Steuern wurden auch vor diesem Experiment gezahlt oder hinterzogen. In der Regel greifen zur Kontrolle andere, bereits etablierte Mechanismen. Dennoch waren diese in Frankreich scheinbar nicht von Erfolg. Wenn der Nachbar einen Pool baut, ohne diesen korrekt zu versteuern, ist die Hemmschwelle möglicherweise kleiner, dies auch zu tun. Hinweis: in der Schweiz wäre dies kaum möglich gewesen, da bereits jedes Gartenhäuschen bei der zuständigen Behörde deklariert werden muss. Grössere bauliche Veränderungen mit Auswirkungen auf die Nachbarschaft (wie beispielsweise einer Sichtbeeinträchtigung) müssen zuvor ausgesteckt werden. Letzteres wäre bei einem Swimmingpool natürlich nicht der Fall.

Bildquelle: Google Maps. Der auf dem Bild abgebildete Pool wurde natürlich ordnungsgemäss versteuert.

Tags

Maps, Steuer, Privatsphäre

BuffaloBill
Geschrieben von BuffaloBill am 5. September 2022 um 12:02

Doch, das wäre auch in der Schweiz möglich gewesen. Es ist zwar richtig, dass "bereits jedes Gartenhäuschen bei der zuständigen Behörde deklariert werden muss" - aber das bedeutet ja noch lange nicht, dass dies auch gemacht wird. Wenn es doch keiner merkt.......